Informationen für Angehörige

Wir beantworten Ihre Fragen

Welche Voraussetzungen müssen für eine Feuerbestattung erfüllt sein?

Die Hauptbedingung für eine Einäscherung ist die Willens­erklärung des Verstorbenen bzw. der Angehörigen. Dafür muss unser Formular vollständig ausgefüllt sein. Der Bestatter Ihres Vertrauens ist Ihnen gerne dabei behilflich.

Das rheinland-pfälzische Bestattungs­gesetz schreibt außerdem vor, dass vor der Einäscherung eine zweite amtsärztliche Leichenschau durchzuführen ist. Zu diesem Zweck kommt täglich ein Amts­mediziner des Gesundheitsamtes in unser Krematorium.

Darüber hinaus verlangt der Gesetzgeber, dass eine Bestattungs­genehmigung des Friedhofs vorliegen muss, auf dem die Urne beigesetzt werden soll. Dafür ist in der Regel das jeweilige Standes- oder Ordnungsamt zuständig.

Um welche Formalitäten muss ich mich persönlich kümmern?

Alle Formalitäten, die mit der Einäscherung zusammenhängen, werden üblicherweise von Ihrem Bestatter bzw. von uns erledigt. Sollten Sie dazu Fragen haben, können Sie sich gerne direkt an uns wenden.

Ihr Ansprechpartner: Sebastian Misar

Telefon: (06131) 143 80 37
E-Mail: sebastian.misar@stadt.mainz.de oder krematorium.mainz@stadt.mainz.de

Welche Kosten kommen bei einer Einäscherung auf mich zu?

Nachfolgend listen wir Ihnen zu Ihrer Übersicht gerne unsere Preise auf. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um die Kosten handelt, welche im Rahmen unserer Leistungen anfallen. Hinzu kommen die Kosten des Bestattungsinstitutes, die Friedhofsgebühren,  sowie die Kosten für erforderliche Beurkundungen beim Standesamt und ähnliches.

Preisliste der Krematorium Mainz GmbH:

Für die Einäscherung eines Erwachsenen:

345,72 €

Für die Einäscherung eines Kindes:

160,03 €

Für den Versand einer Urne im Inland:

42,50 €

Für den Versand einer Urne innerhalb Europas:

auf Anfrage

Für den Versand einer Urne außerhalb Europas:

auf Anfrage

Vorlage der Gebühren des Gesundheitsamtes
für die Durchführung der zweiten Amtsärztlichen Leichenschau:

93,00 €

Alle angegeben Preise verstehen sich inklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind ohne Gewähr.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Gebühren zur Durchführung der zweiten Amtsärztlichen Leichenschau zur Einäscherung zwingend erforderlich sind.

Für eine umfassende Beratung zu den Gesamtkosten einer Beisetzung ist das Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens ein guter Ansprechpartner.

Kann ich meinen Angehörigen vor der Einäscherung noch einmal sehen?

Selbstverständlich dürfen Sie Ihren Angehörigen vor der Einäscherung noch einmal sehen. Dafür gibt es in unserem Krematorium eigens den „Raum der Stille“. Dort baren wir den Verstorbenen auf, sodass Sie sich ungestört und in aller Ruhe verabschieden können. Informieren Sie Ihren Bestatter über diesen Wunsch oder geben Sie uns einfach kurz vorher Bescheid.

Ist es möglich, bei der Einäscherung dabei zu sein?

Sie sollen Ihren Abschied so individuell wie möglich gestalten können. Das ist unser ganz persönlicher Anspruch und gilt natürlich auch für den Termin für die Einäscherung. Ob Sie zu uns ins Krematorium kommen möchten oder in diesem Moment an den Verstorbenen denken wollen – das entscheiden Sie. Sagen Sie uns, was Ihnen guttut und was Sie sich wünschen. Wir richten es dann ein.

Ist es möglich, im Krematorium eine Trauerfeier abzuhalten?

Ganz gleich, ob Sie vor der Einäscherung am Sarg oder nach der Einäscherung an der Urne Abschied nehmen möchten. Für eine Trauerfeier steht Ihnen unser „Raum der Begegnung“ zur Verfügung. Dort können Sie eine Trauerfeier ausrichten lassen, sich Zeit nehmen und dem Verstorbenen gedenken.

Natürlich können Sie auch beide Termine – Einäscherung und Trauerfeier – zeitlich unmittelbar miteinander verknüpfen. Der „Raum der Begegnung“ bietet allerdings nur kleineren Trauer­gemeinschaften bis ca. 30 Personen Platz. Für größere Gesellschaften können wir Ihnen das historische Krematorium oder die Trauerhalle anbieten, die sich ebenfalls auf dem Gelände des Mainzer Hauptfriedhofs befinden.

Was passiert eigentlich mit Implantaten oder Zahnersatz?

Wir sind der Auffassung, dass der Körper eines Verstorbenen stets als Einheit betrachtet werden sollte. Feuerfeste Implantate oder Zahnersatz werden deshalb ebenfalls in die Urne gegeben und mit beigesetzt.

Wie wird sichergestellt, dass der richtige Verstorbene eingeäschert wurde und keine Verwechselungsgefahr besteht?

Wir wissen, dass viele Angehörige Angst davor haben, der Sarg könnte vor der Einäscherung verwechselt oder die Urne nach der Einäscherung vertauscht werden. Wir können Sie beruhigen. Eine Verwechslung ist ausge­schlossen. Dafür haben wir mit einer ganzen Reihe von Maß­nahmen gesorgt:

Sobald der Bestatter Ihres Vertrauens den Sarg mit dem Verstorbenen in unsere Obhut gibt, übergibt er uns gleichzeitig alle erforderlichen Dokumente. Dazu gehören unter anderem die sogenannte Sargkarte mit der Anschrift des Bestattungs­unternehmens und den persönlichen Daten des Verstor­benen, die dann in unsere Einlieferungsliste eingetragen werden. Parallel dazu erfassen wir die Angaben in unser Datensystem und bringen an dem ent­sprechenden Sarg eine individuelle Einäscherungs­nummer an.

Vor der Kremierung wird dann ein feuerfester und mit dieser Einäscherungs­nummer gekenn­zeichneter Stein in den Sarg hineingelegt. Erst danach beginnt die Einäscherung. Anschließend werden Stein und Asche in die Urne gefüllt, die sofort mit einem Metall­deckel verschlossen wird, auf dem zuvor die Einäscherungs­nummer sowie die Daten des Verstorbenen graviert wurden.

Selbstverständlich wird grund­sätzlich jeder einzelne Arbeits­schritt von unserem Datensystem dokumentiert. Sie sehen: Wir nehmen Ihre Sorgen ernst und stellen sicher, dass es zu keinerlei Verwechselungen kommt.